Geschäftsbedingungen für den Konstruktionsbau
1.) Baustelleneinrichtung
Vom Auftraggeber am Montagetag rechtzeitig vor Anfahrt bereitzustellen.
· Freie ungehinderte Zufahrt für einen schweren LKW bis zu einem Gesamtgewicht
von 24 Tonnen.
· Abladezone für die Konstruktionsteile.
· Manövrierfläche für Autokran notwendig. (wenn erforderlich)
· Frei zugänglicher Montageplatz.
· Freigelegte und besenreine Fundamente
· Stromanschluss 16A in unmittelbarer Nähe zum Montageplatz. (Max. 20m)
· Sanitär bzw. Toilettenbenützung für unser Montagepersonal.
2.) Fundamente Auftraggeber
Die Fundamente sind bauseits durch den Auftraggeber laut unseren Achsangaben
herzustellen. Für die Statik der Fundamente haftet der Auftraggeber.
3.) Fundamente Auftragnehmer
Werden die Fundamente durch den Auftragnehmer hergestellt so kommen die
Krinner Schraubfundamente laut Statik zur Ausführung.
Das eigens dafür erstellte Angebot ist basierend auf die Bodenklasse 1 – 3.
Sollte sich im Zuge der Montage herausstellen, dass entgegen der Einschätzung sich
Kontaminiertes Erdreich (Baurestmassen, Beton etc.) oder Fels befinden, werden
notwendige Vorbohrungen in Regie zum Preis von € 50,00 netto pro Arbeitsstunde
verrechnet! Der Auftragnehmer haftet auch nicht für jegliche im Erdreich verlegte
Ver- bzw. Entsorgungsleitungen und den Folgeschäden durch Beschädigung.
4.) Statik
Unser Konstruktionsbau ist für eine Schneelast von 250 kg/m² ausgelegt.
Liegt das Gebiet des Auftragsgebers in einem höheren Bereich, so wird das Angebot
dahingehend überarbeitet.
5.) Oberflächenbeschaffenheit
Die Konstruktionsteile sind aus warm- bzw. kalt gewalztem Stahl und haben eine
dementsprechende raue bzw. unebene Struktur.
Diese kann durch eine Feuerverzinkung noch weiter hervorgehoben werden.
Auch Schweißnähte welche im rohen Zustand der Stahlkonstruktion eben verschliffen
wurden kommen nach der Feuerverzinkung wieder mit einem Wulst an die Oberfläche.
Bei einer Pulverbeschichtung kommt es auf Grund des Ausgasens von feuerverzinkten
Stahl zu Porenbildung.
Vor genannte Rauigkeit, Unebenheit und Porenbildung stellen keinen Mangel dar und
berechtigen keine Preisminderung.
6.) Transportschaden – Montageschaden
Auf Grund der Größe und des Gewichtes der Konstruktionsteile kann es beim Transport,
als auch bei der Montage, zu Beschädigungen der Feuerverzinkung, sowie auch der
Pulverbeschichtung, kommen.
Vorgangsweise:
Beschädigte feuerverzinkte Konstruktionsteile werden per Hand mit einer Zinkfarbe
(99% Zinkanteil) ausgebessert.
Beschädigte pulverbeschichtete Konstruktionsteile werden per Hand mit einer
dementsprechenden Farbe ausgebessert.
Vorgenannte Beschädigungen stellen keinen Mangel dar und berechtigen keine
Preisminderung.
7.) Entwässerung
Der Auftraggeber hat für die dem Gesetz entsprechende Entwässerung zu sorgen.
8.) Schneeabrutschsicherung
Der Auftraggeber hat im Bereich von Verkehrsflächen Sorge zu tragen, das es zu keine
Schneeabrutschungen kommt.
9.) Einreichung – Genehmigung
Der Auftraggeber ist in der allgemeinen Verantwortung für etwaige notwendigen
Einreichungen bzw. sonstigen für das zu errichtende Gewerk notwendigen
Genehmigungen.
Der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass für die Benutzung, sämtliche gesetzliche
Richtlinien eingehalten werden.
Anzeigepflichtig sind alle Bauwerke mit einer abgedeckten Fläche von max. 40 m².
Es dürfen max. zwei Seitenteile komplett verschlossen werden.
Bei dreiseitiger Schließung muss mehr wie 1/3 offen bleiben.
Einreichpflichtig sind alle Bauwerke mit einer abgedeckten Fläche von mehr als
40 m².
10.) Bauanzeige
Bauanzeige GGM._20_2_BauG Garagen – Flugdächer wird durch den Auftragnehmer
erstellt.
Die dafür notwendigen Unterlagen sind durch den Auftraggeber bereitzustellen.